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Brückenhammer

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Der Brückenhammer lag in Bigge an der Ruhrbrücke

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1665   Die Eheleute Johann Sauerwalt und Christina Marx zu Altenbüren kaufen den halben Hammerherd vor der Bigger Brücke  ( Archiv Kropff Hester 133)

1666   Die Eheleute Rembert Degenhardts und Walburgis Penekusse in Werl zedieren den vierten Teil am Hammerherd an Stoffel Voths und Caspar Heymers  ( Archiv Kropff Hester 134)

1688   Die Eheleute Johann Sauerwalt und Christina Marx zu Altenbüren verkaufen den halben Hammerherd vor der Bigger Brücke an die Eheleute Valentin Hester und Maria Keuthen zu Olsberg zu Abtragung einer dem Dr. Haver zu Brilon schuldigen Obligation von 126 Rtl. Ausgefertigt durch den kurfürstlichen Bergschreiber Johann Philipp Newhaus. Brilon, 17.8.1688 - Ausf., Pergament - Siegel des Bergamts       ( Archiv Kropff Hester 133)


1688  Mattaeus Becker verkauft seinen vor der Biggebrücke im unteren Hammerherd von seinem +Vater Caspar Becker erhaltenen und zu dessen Lebzeit von Caspar Degenhardts testamentarisch ererbten vierten Teil am Hammerherd, mit allem Zubehör und unbelastet - abgesehen von den kurfürstlich kölnischen und gräflich waldeckischen Interessen und Quartal-Wasserfluss-Geldern - an die Eheleute Philießen und Magdalene Köhrner zu Olsberg. Ausgefertigt vom Bergamtsschreiber Johann Philipp Newhauss und mit dem Bergamtlichen Siegel bekräftigt. Gegeben zu Brilon 29.07.1688. ( Archiv Kropff Hester 134)

1711  hat der Hammer 1 Feuer und 2 Hämmer. Der Roheisenverbrauch beträgt 120 Karren  (Quelle: Westf. Forschungen, Bd. 21/1968, Köln-Wien, S. 245)

1740-1755

kam es zwischen den Gewerken dieses Hammers zum Prozess gegen die Gemeinheit Bigge. Es handelte sich um die Kosten der Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten für den Wasserzufluss zum Brückenhammer. Durch das Überlaufen des Wassers in dem Zuflussgraben war der Weg zum Papenkamp ausgeflossen und angrenzende Wiesen und Ländereien überschwemmt worden. Der Prozess beschäftigte die Instanzen von Arnsberg und Bonn. Erst am 07.02.1772 kam es auf Grund der Urteile dieser höheren Gerichte zum Vergleich.

Er wurde unterzeichnet von dem Gewerken Franz Bernhard Kropf und dem Juristen B. B. Evens als Mandatar des J. J. Plebs und der Bevollmächtigten der Gemeinde Adam Koch, Johannes Henrick Vorderwülbecke, Johan Wilm Vorderwülbecke, Christoffel Hoffmann, Johann Padberg und Johann Henricus Albaum.

Vereinbart wurde:
1. Die Gemeinheit Bigge befolgt das am 18. XI. 1754 in Arnsberg ausgesprochene Urteil.

2. Der Gewerkschaft wird gestattet, das aus Helmeringhausen fließende Wasser durch einen Graben abzuleiten. Dieser kann nach ihrem Belieben angelegt werden, darf dann aber nicht mehr verändert werden.

3. Die Gewerkschaft schenkt der Gemeinheit die ausgelegten Gerichtskosten von 115 Rtlr., die zu Weihnachten 1772 und 1773 je zur Hälfte gezahlt werde


1745  Am Rand derselben Urkunde:John Gordt Kohrner und Johannes Körner verkaufen als Erben ihres Vaters bzw. Großvaters Philipp Körner diesen Teil am Hammherd an die Eheleute Johannes Kropff und Anne Elisabeth Hesse. Ausgefertigt durch den Notar Johannes Hunoldus. Zeugen: Johann Jürgen Busch, Matheus Välter(?) - Olsberg, 5.1.1745. Notariatssignet aufgedrückt.( Archiv Kropff Hester 134)

28.05.1752 Johann Kropff erwirbt 1/4 des Bigger Brückenhammerherdes (Archiv Kropff Hester)

27.04.1787  wird über die Ableitung des Wassers aus dem Graben zum Brüggenhammer zwischen Freiherrn von Brabeck als Erbherrn des Hauses Schellenstein und dem Gewerken Kropf gt. Hester zu Olsberg ein Vergleich getroffen. Danach darf das Haus Schellenstein zu bestimmten Zeiten im Frühjahr in den Wassergraben zur Bewässerung der Bodenwiese ein kleines Schütt einbauen, welches nicht höher als einen halben Schuh sein darf. Das Flößrecht der Schellensteinschen Bodenwiese hatte noch unter Freiherrn von Wendt im Jahre 1912 Gültigkeit. (Arch. Gvl. – Schellenstein, IIIa, S. 87 f)

1827  Eigentümer des Hammers mit zwei Feuern sind Kropff, Unkraut und Georg Meckel aus Bigge (Erhebung der Berg-, Hütten- und Hammerwerke wegen der Gewerbesteuerfreiheit)

1854  Eigentümer: Engelbert Kropff 5/8 Anteile und H. Meckel 3/8 Anteile (aus  Betheiligung der einzeln Gewerken an Hütten, Hämmern, Gruben 1854 aufgezeichnet von Anton Unkraut)