Die Wikipedia feierte im Jahr 2021 ihr 20-jähriges Bestehen - und das OlsbergWiki sein 10-jähriges Jubiläum.

Dazu gibt es zwei Online-Vorträge, die euch auch die Funktionsweise eines Wikis und von OlsbergWiki erklären:

Wikipedia - Hinter Kulissen

OlsbergWiki - Lebendiges Heimatgedächtnis

Strunzerdaal:1493: Bürgermeister von Brilon raubte 36 Schafe an der Elpe

Aus OlsbergWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


1493: Bürgermeister von Brilon raubte 36 Schafe an der Elpe
Erschienen in Ausgabe 1. Ausgabe (1981)
Autoren Fritz Droste
Seite 46-47
Themen Elpe, Heinrichsdorf, Elpe (Fluss)
Volltext PDF

Durch den Verkauf der Grafschaft Arnsberg an den Erzbischof in Köln im Jahre 1368 blieb die Landeshoheit im Assinghauser Grund über Jahrhunderte umstritten. Sie wurde nach langwierigen Prozessen vor dem Reichskammergericht erst im Jahre 1663 endgültig geregelt In der Zwischenzeit nahmen sich beide Landesfürsten das Recht heraus, von den Bewohnern in den Dörfern unserer jetzigen Stadt Olsberg Dienste und Abgaben zu fordern.

So war den Grafen von Waldeck „jederzeit aufs Verlangen“ zur Jagd und Fischerei zu folgen. Das war das einzige Recht, das sie sich vorbehalten hatten; denn sie hatten seit 1370 — sich in Geldnot befindend — u. a. ihre Grafschaften „zu Bigge, zu dem Rodinberg und zu Olsberg“ (später zusammenfassend Assinghauser Grund bezeichnet) an die Gaugreben zu Goddelsheim und Siedlinghausen verpfändet Diese hatten damit das Recht erworben, die landeshoheitlichen Abgaben (Bede = Steuern, Brüchten = Strafen) und den Zehnten (ursprünglich kirchliche Naturalabgabe) einzuziehen. Zudem waren die „Waldecker Freien“ verpflichtet, den Gaugreben „auf Glockenschlag“ zu folgen, d. h. ihnen Gefolgschaft zu leisten bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Mit den Abgaben der Bewohner, insbesondere mit dem Zehnten betrieben die jeweiligen Grundherren oder andere Besitzer regen Handel, d. h. sie verkauften ihre Rechte oder vertauschten sie. Das hatte zur Folge, dass die Abgabenpflichtigen selbst gelegentlich nicht wussten, wer das Recht der Entgegennahme ihrer Abgaben hatte.

Als mit Beginn des 15. Jh. die Gaugreben in finanzielle Bedrängnis gerieten, versetzten sie zunächst am 31. 12. 1401 „der Stadt Brilon 10 Gulden Rente aus ihrer halben Grafschaft ‚in der Grunt tho Astinchusen‘ und aus ihren ‚Somen tho Keiflike vnd tho Dorpburen vnd tho Bigge“. Die Grafen Adolf und Heinrich v. Waldeck willigten ein (nach Führer und Kopp, vgl. Hömberg = Adelssitze). 1431 und 1455 sind die Gaugreben gar gezwungen, ein Viertel des Assinghauser Grundes für 200 bzw. 270 rhein. Gulden wiederlöslich zu verkaufen. So hatte also im Jahre 1493 die Stadt Brilon Rechte am Grund und Boden sowie an Renten im Assinghauser Grunde. Landesherr der Stadt Brilon war uneingeschränkt der Erzbischof von Köln, der auch die Gogerichtsbarkeit der Stadt Brilon auf unseren heimatlichen Raum auszudehnen trachtete, ob gleich das Freigericht in Assinghausen unter Oberhoheit der Waldecker den Gaugreben zustand.

In den Reichskammergerichtsakten W 148 (Staatsarchiv Münster) versuchen die kölnischen Anwälte zu beweisen, „daß von wegen des Churfursten zu Collen die Arnßpergischenn KeIner vnnd Bruchtmeister, fur vnnd fur zu Gevelinckhaußen, Antfelt, Bigge, Brochaußen, Assinckhaußen, Brunskappel, vnnd sunst In vnnd bei dem grundt Astinghaußen von undencklichen Jarn her das Jus mulctadj (Recht auf Bestrafung) exercirt vnnd herbracht“ haben.

Als erster Fall wird nun dargelegt, das auch schon im Jahre 1493 Kurköln „in besitz vel quasi gewesen (ist) zu der Elpe, welchs Walteck mit in den grundt Astinckhaußen zu ziehen understehet, zu pfenden oder den Scheffern, die es verwirckt vnnd verdient Ire Schaffe abnemen zu lassenn und die Ungehorsamen zu Wimerinckhaußen“ wegen Nichterscheinens vor Gericht zu bestrafen.

Die Ausgangssituation war folgende Begebenheit: Der ,,Borgermeister to Brilon Heineman Hoiffnagell“ hatte vor einiger Zeit dem „Scheper Alberde vann der Elpe“ einen Teil Schafe — „der Schape sye gewest seßvnnd sestehlalve stige“ (also 36 Stück) genommen. Er sei mit kurkölnischen Amtsleuten dort erschienen auf Pferden und habe die besten Schafe ausgewählt. Daraufhin habe der Schäfer heftig protestiert, daß ihm die Schafe zu Unrecht genommen wären. Er habe sich daraufhin feindlich gegenüber den Amtsleuten verhalten. In dem Streit habe der Bürgermeister Hoiffnagell seine Pferde verloren ohne Schuld und danach „sich gesagt“, daß ja eigentlich auch Johan Sengen in Bruchhausen so einen Teil Schafe an den „gnedigen Hern van Colne vnnd sinen Amptluden nicht gelevert en hebben“.

Diesen Vorfall schildert Johan Sengen selbst mit drei Zeugen aus Wiemeringhausen, nämlich Gobbel Bock, Albert Donen und Albert Bessen, die die Wegnahme der Schafe und die „feindliche“ Auseinandersetzung gesehen hatten. Daraus ist zu schließen, daß die Schafe gewaltsam über Brunskappel nach Wiemeringhausen in Richtung des Eigenbesitzes der Stadt Brilon getrieben wurden und Albert von der Elpe mit seinen Leuten die „Räuber in Amt und Würden“ zumindestens bis dahin verfolgte. Es kommt in der Angelegenheit zu mehreren Terminen vor dem Gografen Herman von Olpe zu Arnsberg am Gericht „vor der Ölerporten“ das dem Landdrosten Philip von Hoerde „to der tyt“ unmittelbar unterstand. Der geschädigte Schäfer Albert von der Elpe wird dabei überhaupt nicht geladen und folglich auch nicht wegen der feindlichen Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister Hoiffnagell bestraft, wo letzterer immerhin dabei seine doch sicher auch wertvollen Pferde verloren hatte. Um den Schaden den des Schäfers geht es vor dem Gericht Arnsberg praktisch überhaupt nicht sondern um den Streit zwischen Johan Sengen — an anderer Steile als Gogrebe in Bruchhausenbezeichnet und dem Bürgermeister Hoiffnagell, der auch gleichzeitig Gorichter in Brilon war. Daher wird auch die Zuständigkeit des Gerichts in Arnsberg gesucht.

Angezeigt hatte Johan Sengen, der als Verwalter oder Verwandter der Gogreben das Gut Bruchhausen derzeit innehatte; denn um 1475 hatte die Erbin Margarete von Bruchhausen den Hermann Gogreben zu Goddelsheim geheiratet. Deren Sohn Hillebrand Gogrebe dürfte 1493 noch nicht großjährig gewesen sein. Die Gaugreben waren also gegenüber der Stadt Brilon rentenpflichtig; und Johan Sengen gibt seine Lieferungspflicht auch zu, behauptet aber, solche Schafe nicht zu besitzen und auch nicht liefern zu können.

Der Prozessverlauf zeigt auch, das die ungehorsamen Wiemeringhauser eigentlich mit der Sache nichts mehr zu tun haben wollten; denn nachdem sie Johan Sengen beim ersten Gerichtstermin nach Arnsberg mitgenommen hatten, dort verhört aber noch nicht vereidigt wurden, erscheinen sie beim nächsten Termin einfach nicht und müssen für diesen Ungehorsam ein Brüchte (= Buße) zahlen, zumal ihnen der Richter einen „Handtast“ abgenommen hatte mit den Versprechen wiederzukommen. Erst später werden sie nach Erscheinen vereidigt. Nach dieser Beweisaufnahme folgt ein neuer Termin mit Ladung des Briloner Bürgermeisters. Doch zu diesem bestimmten „richtlichen Pflichtedach“ ist der Beklagte Heineman Hoiffnagell „ußeblieve unnd nicht enkommet noch neimandts van sinent wegen erschienet“, uff dann“ — so heißt es lapidar — „dei Johan Senge sine Klage unnd Sprake tegen gemelten Heinemanne nit gewunnen hebbe.“ So einfach war es damals für einen beklagten Richter und Bürgermeister von Brilon. Zudem: Ob er wegen des Nichterscheinens vor Gericht mit einer Brüchte belegt wurde, geht aus den Akten nicht hervor.



200px-Copyright.svg.png Die Lizenzbestimmungen der Inhalte auf dieser Seite weichen von den allgemeinen Lizenzbestimmungen in diesem Wiki ab (Das Copyright liegt beim Verfasser).